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   BGH, 08.10.1953 - 5 StR 242/53   

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https://dejure.org/1953,3149
BGH, 08.10.1953 - 5 StR 242/53 (https://dejure.org/1953,3149)
BGH, Entscheidung vom 08.10.1953 - 5 StR 242/53 (https://dejure.org/1953,3149)
BGH, Entscheidung vom 08. Oktober 1953 - 5 StR 242/53 (https://dejure.org/1953,3149)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.02.1951 - 1 StR 14/51
    Auszug aus BGH, 08.10.1953 - 5 StR 242/53
    Sie kann daher die Revision nicht rechtfertigen (vgl BGHSt 1, 39).
  • BGH, 23.04.1953 - 4 StR 635/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.10.1953 - 5 StR 242/53
    Ergibt sich, daß ein Zeuge hätte unvereidigt bleiben müssen, so hat der Vorsitzende dies den Beteiligten in der Hauptverhandlung kundzutun, damit sie weitere Beweisanträge stellen können (BGH Urteil vom 23.4.1953 - 4 StR 635/52 in NJW 1953, 915).
  • BGH, 08.05.1981 - 3 StR 163/81

    Absprache einer Falschaussage in der Hauptverhandlung - Möglichkeit der

    Die Strafkammer wäre in diesem Falle nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes verpflichtet gewesen, den Verfahrensbeteiligten noch in der Hauptverhandlung bekannt zu machen, daß sie in dieser Weise verfahren wollte, um ihnen Gelegenheit zu geben, sich auf die so entstandene neue Beweislage einzustellen und gegebenenfalls weitere Anträge anzubringen (BGHSt 4, 130; BGH LM Nr. 8 zu § 60 Nr. 3 StPO aF; BGH, Urteile vom 8. Oktober 1953 - 5 StR 242/53 - und vom 30. April 1975 - 3 StR 396/74 -).
  • BGH, 11.10.1978 - 3 StR 296/78

    Vereidigungsverbot eines Zeugen wegen Vermutung der Absprache mit dem Angeklagten

    Die Strafkammer wäre in diesem Falle nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verpflichtet gewesen, den Verfahrensbeteiligten noch in der Hauptverhandlung bekannt zu machen, daß sie in dieser Weise verfahren wolle um ihnen Gelegenheit zu geben, sich auf die so entstandene neue Beweislage einzustellen und ggf weitere Anträge anzubringen (BGHSt 4, 130; BGH LM Nr. 8 zu § 60 Nr. 3 StPO a.F.; BGH, Urteile vom 8. Oktober 1953 - 5 StR 242/53 und vom 30. April 1975 - 3 StR 396/74).".
  • BGH, 30.04.1975 - 3 StR 396/74

    Versehentliche Vereidigung eines Zeugen - Würdigung der Zeugenaussage als

    Sie war vielmehr verpflichtet, den Verfahrensbeteiligten noch in der Hauptverhandlung bekanntzumachen, daß sie in dieser Weise verfahren wolle, um ihnen Gelegenheit zu geben, sich auf die so entstandene neue Beweislage einzustellen und gegebenenfalls weitere Anträge anzubringen (BGHSt 4, 130; BGH LM Nr. 8 zu § 60 Nr. 3 StPO; BGH, Urteil vom 8. Oktober 1953 - 5 StR 242/53 - S. 6).
  • BGH, 05.05.1964 - 5 StR 111/64

    Vereidigung eines der Beteiligung verdächtigen Zeugen

    Durch die mit Unrecht erfolgte Vereidigung kann der Angeklagte irregeführt worden sein, zumal auch nicht im weiteren Verlaufe der Hauptverhandlung darauf hingewiesen worden ist, daß etwa nachträglich, d.h. nach Vereidigung des Zeugen, ein Beteiligungsverdacht aufgekommen wäre (BGH NJW 1953, 915 [BGH 23.04.1953 - 4 StR 635/52]; 5 StR 242/53 vom 8. Oktober 1953; Löwe/Rosenberg, StPO 21. Aufl., Anm. 6 d [richtig: 6 f] zu § 59).
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